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Zugänglichkeit

Barrierefreiheitserklärung

Stand: 2026

Unser Anspruch

Döner Land Abenberg (Inhaberin: Sevim Nerkiz, Spalter Str. 4, 91183 Abenberg) möchte, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von Einschränkungen, Endgerät oder Hilfsmittel. Als Orientierung dienen uns die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA sowie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische Struktur mit Überschriftenhierarchie und Landmarken
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit inklusive sichtbarer Fokus-Markierung
  • Kontraststarke Farbgebung (helle Schrift auf dunklem Grund)
  • Alternativtexte für informative Bilder, dekorative Grafiken sind ausgeblendet
  • Responsives Layout, nutzbar bis 200 % Zoom und im Hochformat auf dem Smartphone
  • Beschriftete Bedienelemente (z. B. Menü-Button, Karten-Freigabe)
  • Video ohne Autoplay-Ton, Inhalte auch in Textform verfügbar
  • Speisekarte zusätzlich als druck- und vorlesbare Seite abrufbar

Bekannte Einschränkungen

Einzelne dekorative Animationen und eingebettete Inhalte Dritter (Google Maps, nur nach ausdrücklicher Zustimmung) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Alle wesentlichen Informationen – Speisekarte, Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer – sind davon unabhängig als Text verfügbar. Nutzer, die Bewegungsreduzierung im Betriebssystem aktiviert haben, erhalten eine reduzierte Darstellung.

Barriere melden / Kontakt

Ist dir eine Barriere aufgefallen oder benötigst du eine Information in einer anderen Form? Melde dich gerne – wir helfen persönlich weiter und liefern Auskünfte auf Wunsch telefonisch oder vor Ort:

Telefon: +49 9178 9966910
Adresse: Spalter Str. 4, 91183 Abenberg

Durchsetzungsverfahren

Sollte deine Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet werden, kann die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) eingeschaltet werden.

Hinweis: Diese Erklärung wird freiwillig bereitgestellt. Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1 BFSG können von einzelnen Pflichten des BFSG ausgenommen sein; wir orientieren uns dennoch an den Anforderungen und verbessern die Website laufend.

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